Das Land Salzburg leistet aus eigenen Mitteln und unter Heranziehung von Mitteln des Bundes gemäß dem Wohn- und Heizkostenzuschussgesetz (BGBl I Nr 14/2023, idgF) für die Heizperiode 2023/2024 nach Maßgabe dieser Richtlinie den Antragstellerinnen und Antragstellern einen Zuschuss in Form einer pauschalen Zuwendung für die Beheizung und energetische Versorgung ihres Wohnraums – unabhängig von Energieträger und Heizungsart. Durch diese pauschale Zuwendungsgewährung sollen einkommensschwache Haushalte bei der Bestreitung ihrer Heiz- und Energiekosten finanziell unterstützt werden. Die vorliegende Richtlinie tritt mit 1.1.2024 in Kraft.
Nachstehend finden Sie das Antragsformular, sowie die Richtlinien zum Heizkostenzuschuss:
Antrag auf Gewährung eines Heizkostenzuschusses
Richtlinie des Landes Salzburg für die Gewährung des Heizkostenzuschusses 2024